1. Allgemeines. Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen für gegenwärtige und künftige Lieferungen und Leistungen die nachstehenden Bedingungen zugrunde; durch Auftragserteilung oder Abnahme der Lieferung/Leistung werden sie anerkannt. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt insbesondere für
Bau- und Montageleistungen, die nach VOB neueste Fassung und TV DIN vereinbart werden, im Zweifelsfall oder soweit die VOB nicht ausdrücklich anderslautende Bestimmungen enthält, gelten stets unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Bei Montagen wird Maßgenauigkeit bauseits vorausgesetzt. Zusätzliche Arbeiten (z.B. Stemmarbeiten usw.) und Mehrverbrauch von Material werden gesondert berechnet.
Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind unübertragbar. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt der Vertrag im Übrigen verbindlich. Frühere Bedingungen werden hiermit hinfällig.
2. Angebote (einschließlich Preise, Maße, Gewichte, Skizzen, Abbildungen, Listen, Beschreibungen, usw.) stellen branchenübliche Annäherungswerte dar, die bestmöglich ermittelt, aber für uns unverbindlich sind. Das gilt auch für die Herstellerangaben. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum. Muster werden nur gegen Berechnung geliefert.
3. Aufträge (einschließlich Abreden, Zeichnungen, usw.) auch wenn durch unsere Reisenden oder andere Betriebsangehörige vermittelt, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Lieferung/Leistung und Rechnungsstellung verbindlich. Beanstandungen von Bestätigungen sind spätestens innerhalb einer Woche geltend zu machen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge.
4. Preise. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, werden zu den Am Tage der Lieferung geltenden Preisen berechnet. Bei durch uns unverschuldete Preis- und Kostenerhöhungen zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung sind wir berechtigt, entsprechende Preisberichtigungen vorzunehmen.
5. Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über mit Ankunft des Fahrzeugs vor der Lieferanschrift zu ebener Erde, bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist. Teillieferung ist zulässig und gilt als selbständige Lieferung. Die Wahl des Transportweges und -mittels bleibt uns vorbehalten. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
6. Lieferzeit. Im Angebot genannte Lieferzeiten sind nur annähernd zu verstehen. Für feste vereinbarte Lieferzeiten gilt:
7. Retouren werden von uns nur nach Zustimmung und in einwandfreiem Zustand zurückgenommen gegen Berechnung von 5 % Unkostenanteil. Die Rückgabe von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.
8. Mängelrügen müssen spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme (bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit) schriftlich vorgebracht werden. Ist die Rügefrist verstrichen, so sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen; in jedem Fall aber nach Ablauf von drei Monaten nach der Lieferung. Ist die Rüge berechtigt, so haben wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche die Wahl, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Kosten, die durch unberechtigte Rügen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Bei Ware zweiter oder minderer Wahl können Mängelrügen nicht geltend gemacht werden. Unsere Gewährleistung für Fabrikationsmängel beschränkt sich auf die Gewährleistungspflicht unserer Lieferanten. Die Gewährleistung für ein Verschulden von Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.
9. Leistungsmöglichkeit und -Beeinträchtigung. Unvorhersehbare Ereignisse (vgl. 6, a) von erheblicher Bedeutung berechtigen uns, unverzüglich nach Kenntnis der Tragweite vom Vertrag zurückzutreten, was wir dem Partner unverzüglich mitteilen müssen. Wird unsere Leistung unmöglich, gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze. Geht sie auf unser Verschulden zurück, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern, wobei leichte Fahrlässigkeit den Schadensersatzanspruch auf 10 % vom Wert der nicht erbrachten Leistung beschränkt. Ein Verschulden des Vorlieferanten berechtigt den Kunden nur dann zu einer Schadensersatzforderung, wenn wir die erforderliche Sorgfalt bei der Wahl des Vorlieferanten vernachlässigt haben.
10. Anderweitige Ansprüche des Kunden gegen uns, unsere Erfüllungsgehilfen usw. gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Maulburg, 1. September 2006
Wintergarten-land GmbH